Grundsatz: Die Sicherheit der Spieler*innen hat Vorrang vor dem Trainings- und Spielbetrieb. Gleichzeitig sind die Vorgaben zum Schutz der Sportanlagen, insbesondere der Kunstrasenplätze, einzuhalten.
Unter 0 °C: Platzprüfung erforderlich
Training nur möglich, wenn:
- Der Kunstrasen nicht gefroren ist
- Keine Eisbildung vorhanden ist
- Die Platzverantwortlichen die Nutzung freigeben
Maßnahmen:
- Keine schweren oder stark belastenden Spielformen auf gefrorenem Untergrund
- Trainer*innen überprüfen den Platz vor Trainingsbeginn
Unter -3 °C: Grundsätzlich kein Training auf Kunstrasen
Begründung:
- Erhöhte Verletzungsgefahr
- Gefahr von Schäden am Kunstrasen durch gefrorenen Untergrund
- Deutlich eingeschränkte Trainingsqualität
+25 bis +30 °C: Angepasster Trainingsbetrieb
Maßnahmen:
- Zusätzliche Trinkpausen
- Belastung reduzieren
- Möglichst schattige Besprechungen und Pausen
- Intensive Lauf- und Konditionseinheiten vermeiden
- Kleinfeldspiele bevorzugen
+30 bis +34 °C: Stark angepasster Trainingsbetrieb
Maßnahmen:
- Trainingsdauer reduzieren
- Viele Trink- und Erholungspausen
- Keine reinen Lauf- oder Athletikeinheiten
- Training möglichst in die Abendstunden verlegen
- Trainer*innen beobachten Spieler*innen aktiv auf Symptome von Hitzebelastung
- Für Kinder- und Jugendmannschaften sollte geprüft werden, ob die Einheit verkürzt oder abgesagt wird.
Ab +35 °C: Kein regulärer Trainingsbetrieb
Maßnahmen:
- Training absagen oder verschieben
- Alternativ theoretische Einheit, Mannschaftsbesprechung oder Hallenlösung
Unabhängig von der Temperatur
Training findet nicht statt bei:
- Eisglätte
- Vereistem Kunstrasen
- Gefrorenem Untergrund mit harter Oberfläche
- Amtlichen Wetterwarnungen mit unmittelbarer Gefährdung
- Gewitter oder Blitzgefahr
Entscheidungskompetenz: Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Trainings treffen Erster bzw Zweiter Vorsitzender.
Im Zweifel gilt: Die Gesundheit der Spieler*innen und der Schutz der Sportanlage haben Vorrang vor der Durchführung eines Trainings.